Rechtliche Anforderungen an JGS- und Biogasanlagen
JGS Anlagen (Jauche-, Gülle-, Silagesickersaftanlagen) unterliegen den Anforderungen aus der AwSV, Anlage 7.
Für Biogasanlagen sind im Wesentlichen die Anforderungen des § 37 AwSV maßgebend (Besondere Anforderungen an Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft).
Biogasanlagen mit Cofermenten nicht landwirtschaftlicher Herkunft sind AwSV Anlagen, auf die die Anforderungen aus Kapitel 3 AwSV zutreffen (Technische und organisatorische Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen).
AwSV Prüfungen von JGS- und Biogasanlagen
Grundlage unserer Prüfungen sind die Anforderungen aus der AwSV vom 18.07.2017, die konkretisierenden Vorgaben aus den TRwS Arbeitsblättern DWA-A 792 (JGS Anlagen, Ausgabe August 2018) sowie DWA-A 793 (Biogasanlagen, Ausgabe Mai 2021) und die Anforderungen aus DIN-Normen gem. den Technischen Regeln nach § 15 AwSV bzw. den technischen Regeln, die in der Musterliste der technischen Baubestimmungen oder in der Bauregelliste des DIBt aufgeführt sind. Wir erstellen die entsprechenden AwSV Prüfberichte zur Vorlage bei den zuständigen Behörden.


Dichtheitsprüfungen JGS- und Biogasanlagen
Wir führen Dichtheitsprüfungen bei JGS- und Biogasanlagen gem. DIN EN 1610:2015 in Verbindung mit DWA-A 139 mit kalibrierten Dichtheitsprüfgeräten durch (Freispiegel- und Druckrohrleitungen, Behälter, Auffangräume, Kanäle etc.). Die Genauigkeit des Messgerätes für die Wasserprüfung beträgt 0,1 mm. Die Prüfungen werden gem. Anforderungen DWA-A 792 Pkt. 9.2.3.2.2 bzw. DWA-A 793 Pkt. 12.2.3.2 ausgeführt und in einem AwSV Dichtheitsprüfbericht dokumentiert. Dieser Prüfbericht wird der zuständigen Behörde im Rahmen der AwSV Prüfungen vorgelegt.

Prüfung Güllekanäle einer Stallanlage
Wir verfügen über das gesamte messtechnische Equipment und können mit unserer zugelassenen und kalibrierten Ausrüstung alle Freigefälle- und Druckrohrleitungen, Behälter, Schachtbauwerke, Auffangräume etc. professionell nach den vg. Standards prüfen.
Wir prüfen nach DIN 1610:2015-12 mit Wasser bzw. mit Druckluft.

Prüfung Schachtbauwerk / Rohrleitungen einer Fahrsiloanlage

Ablassen einer Messsonde in einen Güllehochbehälter

DIN EN 1610:2015-12, Pkt. 13.3-13.4
Prüfung mit Wasser, Verfahren „W“
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn kein messbares Absinken des Wasserspiegels innerhalb der nach DWA-A 792/793 erforderlichen Prüfzeit festgestellt wird.

DIN EN 1610:2015-12, Pkt. 13.2
Prüfung mit Luft, Verfahren „L“