Erneuerbare Energien

Je nach Herkunft, Qualität und Verwendung wird der Einsatz von Erneuerbaren Energien in Deutschland unterschiedlich bewertet und gefördert. Das EEG in seinen verschiedenen Auflagen (EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, EEG 2017, EEG 2021) regelt die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Welches EEG im Einzelfall einschlägig ist, orientiert sich im Wesentlichen am Inbetriebnahmedatum der Anlage. In diesem Themenfeld unterstützen wir als Umweltgutachter durch Erstellung der erforderlichen Nachweise. Dazu gehört auch die Erstellung von sog. Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien und die Registrierung der Mengen im Herkunftsnachweisregister (HkNR) des Umweltbundesamtes.

Wird Biomethan vertraglich über das öffentliche Gasnetz bezogen, muss nachgewiesen werden, dass Biogas andernorts in entsprechender Qualität und Mengen in das Gasnetz eingespeist wurde. Um einen branchenübergreifenden, allgemeingültigen Standard zur Dokumentation der unterschiedlichen Eigenschaften von Biogas zu etablieren, wurden verschiedene Bilanzierungssysteme geschaffen, z.B. das Biogasregister der Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). Die Menge und Qualität des eingespeisten Biomethans sind durch einen Umweltgutachter zu bestätigen.

WIR SIND STURMFEST

Wir Umweltgutachter bieten folgende Leistungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) an:

  • Herkunftsnachweis für Erneuerbare Energien nach § 79 EEG 2017
  • Verstromung von Biogas / Biomethan: Gutachten zur Erstinbetriebnahme, Vorgutachten
  • NawaRo-Bonus nach § 27, Anlage 2 EEG 2009 (Güllebonus, Landschaftspflegebonus)
  • KWK-Bonus nach § 27, Anlage 3 EEG 2009
  • Wärmenutzungs-Bonus § 28, Anlage 4 EEG 2009
  • Nachweis zu den Einsatzstoffvergütungsklassen nach § 27 EEG 2012, wie jegliche Nachweise zum § 27 EEG 2012 (dass 60 Masse-% durch Gülle und 60 % des Stroms in KWK erzeugt wurde)
  • Vergütung für Strom aus Biogas aus Bioabfällen (§ 27a EEG 2012)
  • Gasaufbereitungs-Bonus für Strom aus Biomethan (§ 27c EEG 2012)
  • Nachweis über die technische Eignung der Anlage nach § 50b i. V. m. Anlage 3 Nr. I.1 d) des EEG 2017 (Flexibilitätsprämie)
  • 100% Stromerzeugung in KWK für Biomethan-BHKW (§ 44b Abs. 2 EEG 2017)
  • Nachweise für Biogasanlagen bzgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 42 oder § 43 EEG 2017
  • Begutachtung von Gülle-Kleinanlagen bis 75 kW (§ 44 EEG 2017)
  • Gasaufbereitung und -einspeisung: Herkunftsnachweis für die Einspeisung von Biomethan oder Speichergas (Biogasregister der dena)
  • Nachweis nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 bzw. § 19 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 40 EEG 2017 Wasserkraftwerke

Nachhaltige Biomasse

Spätestens seit Verabschiedung der europäischen Richtlinie RED 2009/2008/EG (RED I) (Reneweable Energy Directive) ist klar: zur Umsetzung der europäischen Klimaschutzstrategie gehört auch, den Anteil an Erneuerbaren Energien in den Sektoren Wärme, Strom und Transport schrittweise zu erhöhen. Dies wird konsequent durch die verschärfte RED II 2018/2001/EG (RED II) weiterverfolgt.

Das hat massive Auswirkungen auf Produzenten von Kraftstoff aus erneuerbaren Energien (z.B. Biomethan). Denn der biogene Anteil am Kraftstoff, der in den Markt kommt, muss definierten Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. In der Folge haben alle beteiligten Stufen von der Rohstoffproduktion und -erfassung, über die Verarbeitung bis hin zur Herstellung von Biokraft- und -brennstoffen eine Nachhaltigkeitszertifizierung zu durchlaufen (z.B. gemäß REDcert). Ansonsten ist eine Vermarktung als Kraftstoff nicht möglich.

Ab dem 01.07.2021 gilt dies auch für Wärme und Strom, die aus erneuerbaren Energien gewonnen wurden. In der Konsequenz müssen z.B. auch alle bestehenden NawaRo-Biogasanlagen (ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 MW) nachweisen, dass der Anbau der zum Einsatz gekommenen Substrate den gesetzlich festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Die damit einhergehende Nachhaltigkeitszertifizierung ist ab diesem Zeitpunkt auch Voraussetzung, um die gesetzlich garantierten Vergütungen nach dem EEG zu erhalten. Die Zertifizierung der Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien erfolgt ab dem 01.07.2021 zum Beispiel gemäß SURE.

Für die Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen sind damit erhebliche Veränderungen in den internen Abläufen verbunden. Die B&N compliance kann Sie sicher und zuverlässig auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung begleiten.

Wir bieten Ihnen Unterstützung an beim Aufbau eines internen Systems zur Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen der RED II zur Zertifizierung nach den Vorgaben von REDcert und SURE. Wir sind Ihr starker Partner bei der Erstellung und Implementierung von Prozess- und Verfahrensanweisungen, bei der Prüfung von Massebilanzierungssystemen und THG-Berechnungen und natürlich auch bei der Kommunikation mit den Anbauern. Außerdem können wir Sie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen im Nabisy System unterstützen.