Abscheidetechnik und rechtliche Anforderungen

Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen im Bereich von Abfüll- und Umschlaganlagen mit wassergefährdenden Stoffen werden in der Praxis auch als AwSV Rückhalteeinrichtung genutzt (§ 18 AwSV). Für diese Abscheideranlagen ist durch eine Dichtheitsprüfung die Flüssigkeitsundurchlässigkeit nachzuweisen. Außerdem muss das Rückhaltevolumen in den Abscheideranlagen dem Volumen entsprechen, dass bei größtmöglichen Volumenstrom der angeschlossenen Abfüll- und Umschlaganlagen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen freigesetzt werden kann. Die Prüfungen der Flüssigkeitsundurchlässigkeit und des ausreichenden Rückhaltevolumen sind vom AwSV Sachverständigen im Rahmen der Ordnungsprüfungen und Technischen Prüfungen in den AwSV Tankflächenprüfungen (Abfüllanlagen) mit einzubeziehen.
Für die Ableitflächen von Abfüllanlagen (Tankflächen), Bodeneinläufe, Kanalschächte und Freispiegelleitungen zu den Abscheideranlagen gilt ebenfalls die Nachweisführung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit nach AwSV. Auch diese Prüfungen sind vom AwSV Sachverständigen in die AwSV Tankflächenprüfungen einzubeziehen.

Unsere Leistungen

  • Überprüfung der Anlagendokumentation der AwSV relevanten Anlagenkomponenten durch einen AwSV Sachverständigen
  • Prüfung der Bemessung der Abscheideranlagen, der Freispiegelleitungen, Begutachtung der Sicherheitseinrichtungen und des vorhandenen Rückhaltevolumen gem. AwSV
  • Planung von Abscheideranlagen (Neuanlagen und Sanierungen)
  • Instandsetzung von nicht konformen Abscheideranlagen in Kooperation mit einem WHG Fachbetrieb
  • Tankflächenfugenprüfungen und Prüfung von Tankflächen gem. Anforderungen aus der AwSV durch einen AwSV Sachverständigen
  • Instandsetzung von nicht konformen Tankflächen in Kooperation mit einem WHG Fachbetrieb
  • Generalinspektionen nach EN 858-2 in Verbindung mit DIN 1999-100/101 und Dichtheitsprüfung DIN EN 1610:2015-12 der komplett mit Wasser gefüllten Abscheideranlage sowie der angeschlossenen Rohrleitungen, Bodeneinläufe und Schächte. Die Generalinspektion ist alle 5 Jahre durchzuführen. Die Prüfberichte sind der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Reinigung der Anlagen ist nicht Gegenstand unserer Prüfungen und ist separat von einem externen Fachbetrieb durchzuführen
  • Dichtheitsprüfung von Tankflächen nach DIN EN 1610:2015-12
  • Sachkunde- und Fachkundeschulungen

Fettabscheider

  • Planung von Fettabscheidern  (Neuanlagen und Sanierungen)
  • Instandsetzung von nicht konformen Fettabscheidern in Kooperation mit einem WHG Fachbetrieb
  • Dichtheitsprüfung EN 1825 sowie DIN 4040-100 in Verbindung mit DIN 1610:2015-12. Die Reinigung der Anlagen ist nicht Gegenstand unserer Prüfungen und ist separat von einem externen Fachbetrieb durchzuführen

Überprüfung von Abwasseranlagen in Industriebetrieben

Für Abwasserbehandlungsanlagen und Kanalisationsnetze mit Produktionsabwasser in Industriebetrieben sind im Wesentlichen folgende wasserrechtliche Anforderungen zu beachten:
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
    • § 57 WHG, Einleiten von Abwasser in Gewässer
    • § 58 WHG, Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
    • § 59 WHG, Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
    • § 60 WHG, Abwasseranlagen
    • § 61 WHG, Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV)
  • Landeswassergesetz (LWG) hier NRW
    • § 56 LWG, Errichtung und Betrieb von Abwasseranlagen
    • § 57 LWG, Anzeige und Genehmigung von Abwasseranlagen
    • § 58 LWG, Einleiten von Abwasser in öffentliche und private Abwasseranlagen
    • § 59 LWG, Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
      und die Ortssatzungen:
    • Entwässerungssatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Abwasseranlage

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bestandsaufnahmen der vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen und zugehörigen Kanäle. Vor Ort Überprüfungen der Anlagen und Einsichtnahme in die vorhandene Dokumentation und Genehmigungsbescheide
  • Begutachtung der Bestandsanlagen mit den Anforderungen aus der vg. wasserrechtlichen Gesetzgebung, Aufzeigen der Defizite
  • Überprüfung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen
  • Durchführung von Dichtheitsprüfungen gem. den einschlägigen Standards (Abwasserbehandlungsanlage, Rohrleitungen, Kanäle etc.)
  • Überprüfung der Betriebsführung von Abwasserbehandlungsanlagen, Prüfung der Aufzeichnungen und des Betriebstagebuchs, Aufzeigen von Mängeln
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Abwasserbehandlungsanlagen
  • Planung von Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Sachverständigengutachtens über den Gesamtzustand der Abwasseranlagen sowie der Verbesserungspotenziale

Fachkompetenz der B&N compliance GmbH

  • Einsatz unserer AwSV Sachverständigen
  • Einsatz unserer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für umweltrechtliche Genehmigungsverfahren im Bereich Wasser
  • Unsere Fachprüfer verfügen über folgende Nachweise:
    • Sachkundenachweis für die Dichtheitsprüfungen von Abwassergrundleitungen und Abwasserkanälen
    • Fachkundenachweis für die Generalinspektion von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen gemäß DIN 1999-100/-101
    • Fachkundenachweis für die Generalinspektion von Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern aus der Fahrzeugwäsche (Kreislaufanlagen)
    • Prüfbefähigte Person zur Prüfung der elektrischen Warneinrichtungen von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheideranlagen
    • Sachkundenachweis für die Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) von Grundstücksentwässerungsanlagen