Sachverständigenleistungen im betrieblichen Umweltschutz
Genehmigungsverfahren
Die B&N compliance GmbH bietet Sachverständigenleistungen im Bereich umweltrelevanter Genehmigungsverfahren an. Dazu zählen im Einzelnen:
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Erstellung von wasser- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen für Neuanlagen und wesentliche Anlagenänderungen nach dem BImSchG §§ 4, 8, 8a, 9, 16 und dem WHG §§ 8, 17, 57-60 und LWG (NRW) §§ 56-58. Begleitung der behördlichen Genehmigungsverfahren im Umweltbereich und Mithilfe bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
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Unterstützung der Unternehmen bei der Beauftragung und Ermittlung des Umfangs von Fachgutachten im Rahmen der Genehmigungsverfahren im Umweltbereich (Ausgangszustandsberichte AZB, Brandschutzkonzepte, Immissionsschutz-Gutachten nach TA Lärm und TA Luft, Emissionsmessungen, Entnahme, Analytik und Analyse von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserproben)
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Erstellung von Anzeigen zur Änderung bzw. Stilllegung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG
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Prüfung von Planungen, Anlagen, Projekten auf ihre Genehmigungsfähigkeit. Vorbereitung und Teilnehme an Behördengesprächen und Erörterungsterminen
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Vorbesprechung des Genehmigungsverfahrens und der Antragsunterlagen mit der Behörde. Beratung bei allen genehmigungs- und umweltrechlichen Fragestellungen
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Anlagen- und standortbezogene Vorprüfungen gem. UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfung)
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Prüfung von Genehmigungsbescheiden und Auflagen (Erstellung Anlagen-/Auflagenkataster)
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Unterstützung bei der Umsetzung von Auflagen und Nebenbestimmungen aus den Genehmigungsbescheiden
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Erstellung von störfallrechtlichen Anzeigeverfahren gem. § 23 a/b BImSchG
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Erstellung von Erlaubnisanträgen für die Benutzung eines Gewässers (Entnahme-/Direkteinleitungen) und Grundwasserentnahmen über Brunnen gem. WHG §§ 8, 17, 57-60
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Erstellung von Genehmigungsanträgen zum Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Indirekteinleitungen in die städtische Kanalisation gem. §§ 56-58 LWG (NRW)
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Erstellung von Anträgen zur Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG
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Erstellung von AwSV Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach AwSV § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 sowie nach § 42 Satz 2 AwSV
Die vg. Sachverständigenleistungen werden von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Genehmigungsverfahren ausgeführt.
Legal Compliance
Das deutsche Wort für „Legal Compliance“ ist Regelkonformität. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet, rechtskonform zu arbeiten. Auf der Ebene Umwelt, Energie und Arbeitsschutz heißt Legal Compliance konkret, dass Unternehmen alle umwelt-, energie- und arbeitssicherheitsrelevanten Rechtsvorschriften kennen müssen, um sie erfüllen zu können, andernfalls sind sie unter Umständen nicht in der Lage, ihre Versicherungspflichten zu erkennen oder zu konkretisieren und setzen sich unwissentlich haftungsrechtlichen und auch strafrechtlichen Risiken aus.