AwSV Prüfung – Eignungsfeststellung

  • Wir sind kompetente Ansprechpartner für sämtliche Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 AwSV in Verbindung mit Anlagen 5 und 6 sowie Anlage 7 der AwSV. Das können Prüfungen vor Inbetriebnahme, Prüfungen nach wesentlicher Änderung, wiederkehrende Prüfungen von Anlagen oder Stilllegungsprüfungen im Sinne der AwSV sein
  • Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen bedürfen laut Gesetz einer behördlichen Eignungsfeststellung. Hier unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Antragsunterlagen für die Eignungsfeststellung nach § 63 Abs. 1 WHG (z.B. Chemikalienläger, Abfüllplätze, Tankanlagen). Außerdem erstellen wir Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach AwSV § 41 Absatz 2 und 3 sowie AwSV § 42. Und für den Fall, dass ausnahmsweise keine behördliche Eignungsfeststellung erfolgen muss (siehe § 41 AwSV) liefern wir die notwendigen gutachterlichen Stellungnahmen bzgl. der Konformität der betreffenden Lager- und Produktionsanlagen mit den Gewässerschutzanforderungen

Zusätzliche Dienstleistungen im anlagenbezogenen Gewässerschutz:

  • Für Neuanlagen und nach wesentlichen Änderungen an Bestandsanlagen erstellen wir die nötigen Fachgutachten nach den Anforderungen der AwSV und unterstützen Sie bei den vorgeschriebenen Anzeigepflichten bei der Behörde nach § 40 AwSV für die Errichtung und wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen und veränderter Gefährdungsstufen. Wir erstellen AwSV konforme Anlagenbeschreibungen nach § 43 AwSV und Betriebsanweisungen nach § 44 AwSV. Für komplexe Standorte erstellen wir AwSV Anlagenkataster, aus denen alle rechtlichen Anforderungen aus der AwSV und die technischen Grundlagen für die AwSV relevanten Anlagen hervorgehen
  • Wir unterstützen Betreiber, Ingenieur- und Architekturbüros bei der Planung und Umsetzung von AwSV relevanten Bauwerken und Anlagen sowie bei Instandsetzungsplänen und Maßnahmen zur Ertüchtigung von nichtkonformen Anlagen
  • Wir überprüfen den genehmigungsrechtlichen Status von AwSV Anlagen und gewerblichen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Auf Wunsch begleiten wir unsere Kunden bei Behördenterminen zu allen AwSV relevanten Fragestellungen
  • Wir sind gerne bereit, eine baubegleitende Überwachung von AwSV relevanten Anlagen zu übernehmen
  • Wir bewerten die Löschwasserrückhaltung nach AwSV § 20, DWA Arbeitsblatt A 779, der Löschwasserrückhalterichtlinie und den vorliegenden Brandschutzkonzepten
  • Wir führen Schadenanalysen an AwSV Anlagen durch und erstellen die gutachterlichen Stellungnahmen zu den festgestellten Schäden und Mängeln
Unsere Sachverständigen verfügen über Referenzen von über 1500 AwSV (VAwS) Anlagenprüfungen und einer Vielzahl von AwSV Gutachten komplexer Industrieanlagen.

Die B&N compliance GmbH ist vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als Sachverständigenorganisation nach § 52 AwSV zugelassen (LANUV NW – 52 – 05023 / 2023 / 1.0)

Die Anerkennung gilt für folgende Fachgebiete:
  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 Abs. 1 und § 46 Abs. 2 bis 5 in Verbindung mit Anlagen 5, 6 und 7 der AwSV
  • die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung nach § 41 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 auch in Verbindung mit Absatz 3 sowie nach § 42 Satz 2
  • die Zertifizierung und Überwachung von Fachbetrieben gemäß § 62 Absatz 1 AwSV

WIR FINDEN IMMER DEN RICHTIGEN WEG