Nachhaltige Unternehmensführung
Organisationen legen immer mehr Wert darauf, ihr ökologisches und soziales Unternehmensengagement der Öffentlichkeit zu präsentieren. In diesem Zusammenhang gibt die CSR-Richtlinie der EU die Anforderungen für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen ihre gesellschaftliche Verantwortung im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens konkret umschreiben.
Am 19.04.2017 ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/95/EU (Offenlegung von nichtfinanziellen und die Diversität betreffender Informationen) in Kraft getreten. Damit ist eine Regulierung der Berichterstattung über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen verbunden. Das Gesetz sieht vor, dass große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dieses Gesetz anwenden müssen. Die damit einhergehende CSR-Berichtspflicht bedeutet konkret, dass im Konzernlagebericht auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs von Bedeutung sind, zu berichten sind. Viele internationale Unternehmen orientieren sich beim Erstellen ihres Nachhaltigkeitsberichts an den weltweit anerkannten Standards der „Global Reporting Initiative“ (GRI) und der DIN ISO 26000. Die per Gesetz berichtspflichtigen Unternehmen sind gehalten, auch von ihren Lieferanten den Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten einzufordern.
Daher ist es auch für mittelständische Unternehmen interessant, die Thematik systematisch nach den GRI-Leitlinien bzw. den kompakteren Vorgaben des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aufzubereiten. Konkret werden hier vier Themenbereiche mit insgesamt 20 Einzelkriterien beleuchtet, die in der öffentlich zugänglichen DNK-Datenbank eingetragen werden. Die Prüfung der Inhalte erfolgt durch den DNK.
Der Mehrwert eines Eintrags in der DNK-Datenbank besteht für mittelständige Unternehmen darin, interessierten Parteien aufzuzeigen, worin die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens besteht, wo es im Vergleich zu anderen steht und wie sich das Unternehmen im Hinblick auf die nachhaltige Unternehmensführung weiterentwickelt.
Durch Änderung des Umweltauditgesetz (UAG) zum 01.01.2020 wurde die nachhaltige Unternehmensführung in EMAS (Eco-Management und Audit Scheme) aufgenommen.
Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und EMAS stehen nunmehr einheitliche Berichtsstandards zur nachhaltigen Unternehmensführung praxisgerecht zur Verfügung. In diesem Zusammenhang müssen die in der erweiterten Umwelterklärung bzw. in der DNK Berichterstattung dokumentierten Informationen nachprüfbar sein.
Auf Grund der neuen CSRD-Richtlinie der EU sind ab 2025 auch nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen (> 250 Mitarbeiter, > 40 Mio € Nettoumsatzerlöse, > 20 Mio € Bilanzsumme) verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Die Verpflichtung liegt vor, wenn 2 der vg. Größenkriterien überschritten sind. KMU sind bis 2028 von der vg. Richtlinie nicht betroffen. Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) liefert die Vorgaben, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) definiert die Inhalte.
Wir beraten Sie gerne bei der Einführung Ihres Nachhaltigkeitsmanagements sowie der dazugehörigen Berichterstattung.