B&N compliance GmbH
Erstellung Nachhaltigkeitsbericht Industrie
CSRD EU-Taxonomie
Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
Ab dem Geschäftsjahr 2025 müssen eine Vielzahl von Unternehmen (z.B. Kapitalgesellschaften mit >250 Mitarbeiter / >25 Mio € Bilanzsumme / >50 Mio € Umsatzerlöse) einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Kriterien und Anforderungen für diese Unternehmen zur Berichtspflicht sind im aktuellen Gesetzesentwurf CSRD beschrieben. Die Nachhaltigkeitsberichte sind von einem Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfer) zu testieren. Für kapitalmarktorientierte KMU beginnt die Frist ab dem 01.01.2026. KMU können sich bis 2028 von der Berichtspflicht befreien lassen (Opt-out Phase). Die Berichterstattung erfolgt dann 2029 auf Basis der Daten für 2028. Kleinstunternehmen (< 10 Beschäftigte, < 700.000 € Nettoumsatz, < 350.000 € Bilanzsumme) sind weiterhin befreit. Tochterunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Berichtspflicht befreit werden, wenn sie z.B. in einem konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht der Muttergesellschaft integriert sind. Ab dem Geschäftsjahr 2026 sollen die Nachhaltigkeitsberichte im ESEF-Format erstellt werden.
Die B&N compliance GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in der nachhaltigen Unternehmensführung und berät Industrieunternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten nach den Anforderungen des CSRD-Gesetzes sowie der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Einhaltung der Anforderungen aus dieser Verordnung können im Nachhaltigkeitsbericht integriert werden. Für KMU Unternehmen erstellen wir gerne bis 2028 vereinfachte und pragmatische Berichte, die alle wesentlich erforderlichen Informationen gem. CSRD enthalten.
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Informationen zu folgenden wesentlichen Umweltfaktoren vom Unternehmen offenzulegen:
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Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen
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Anpassung an den Klimawandel
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Wasserressourcen
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Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft
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Verschmutzung von Wasser, Boden, Luft
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Biodiversität und Ökosysteme
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Sozial-Faktoren folgende wesentlichen Informationen offenzulegen:
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle Arbeitnehmer
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Arbeits- und Gesundheitsschutz, Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Sozialer Dialog, Einbindung der Mitarbeiter, Tarifvereinbarungen, Vereinbarung von Beruf und Privatleben
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Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der EU festgelegt sind
Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sind zu den Governance-Faktoren folgende wesentliche Informationen offenzulegen:
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Rollen der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten sowie deren Fachkompetenz. Kontrollen und Verfahren, die zur Überwachung und Steuerung von Auswirkungen, Risiken und Chancen interagieren, einschließlich der Strategie zu deren Handhabung
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Unternehmenskultur einschließlich Bekämpfung von Korruption und Bestechung
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Ausübung von politischer Einflussnahme, Lobbytätigkeiten
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Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Gemeinschaften
Nachhaltige Unternehmensführung ist unsere Zukunft
Die B&N compliance GmbH bevorzugt die Erstellung eines pragmatischen und von der Sprache verständlichen Nachhaltigkeitsberichtes, in dem alle Informationen zu den og. Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren gem. Anforderungen aus dem CSRD Umsetzungsgesetz dokumentiert sind. Aufgrund unserer langjährigen Industrieerfahrung wissen wir genau, wie die Prozesse in den Unternehmen ablaufen und kommen schnell bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf den Punkt. Wir beziehen die relevanten Stakeholder im Rahmen von gezielten, professionellen Befragungen ein und verzichten auf die üblichen „Stuhlkreise“. Die Bürokratie und Kosten halten wir bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte in Grenzen. Gemäß CSRD sind Zahlen, Daten und Fakten entscheidend und nicht die Dokumentation von Prosa Ausschweifungen. Wir halten uns konsequent an die Devise: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Unsere Nachhaltigkeitsberatung startet mit einer kurzen Beschreibung des Geschäftsmodells und der Strategie des Unternehmens, einschließlich Angaben zur Widerstandsfähigkeit des Geschäftsmodells gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten. Ebenso bzgl. der Angaben zu Durchführungsmaßnahmen und Investitionsplänen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wirtschaft. Dazu zählen messbare Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, von Umweltauswirkungen sowie die Verbesserungen im Sozial- und Governance-Bereich.
Nach Durchführung von Risikobetrachtungen, Wesentlichkeits- und Stakeholderanalysen legen wir gemeinsam mit unserem Auftraggeber fest, welche Nachhaltigkeitsaspekte im Nachhaltigkeitsbericht vollständig dokumentiert und welche Nachhaltigkeitsaspekte aufgrund einer Wesentlichkeits- und Risikobewertung mit geringerem Aufwand dokumentiert werden müssen. Dieser Sachverhalt wird entsprechend im Bericht begründet.
Festlegung einer Unternehmenspolitik mit Einbeziehung der Nachhaltigkeitsthematik.
Durchführung von Materialitätsanalysen (Wesentlichkeitsanalysen), Erstellung einer Materialitätsmatrix in Bezug auf die Priorisierung der ESRS Themen Umwelt und Energie, Soziales und Governance sowie der Themen der Stakeholder.
Beachtung des doppelten Materialitätsvorbehaltes (doppelte Wesentlichkeit). Die Wesentlichkeit eines Nachhaltigkeitsthemas wird aus zwei Perspektiven bestimmt. Zum einen ob die Geschäftstätigkeiten Auswirkungen auf dieses Thema haben (Inside-out-Perspektive), zum anderen ob das Thema Einfluss auf die Geschäftstätigkeit hat (Outside-in-Perspektive).
Analyse und Bewertung der Sustainable Development Goals (SDGs) im Rahmen der Wesentlichkeitsuntersuchung sowie Zuordnung zu den Nachhaltigkeitsaspekten, Unternehmenszielen und geplanten Maßnahmen.
Ermittlung und Bewertung der Risiken und Chancen des Unternehmens, Ermittlung der wichtigsten Risiken zur Nachhaltigkeit des Unternehmens und Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken. Festlegung von Prozessen, mit denen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt, bewertet und durch Maßnahmen gesteuert werden.
Eine Beschreibung der wichtigsten tatsächlichen oder potenzialen negativen Auswirkungen, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit sowie der Wertschöpfungskette, einschließlich der Produkte und Dienstleistungen der Geschäftsbeziehungen und der Lieferkette des Unternehmens verknüpft sind. Eine Beschreibung der Maßnahmen zur Ermittlung und Überwachung dieser Auswirkungen und der rechtlichen Anforderungen und den damit verbundenen Due-Diligence-Prozessen.
Konkretisierung der Leistungsindikatoren und Festlegung von messbaren mittel- und langfristigen Zielen im Hinblick auf eine fortlaufende Verbesserung der Nachhaltigkeit des Unternehmens. Festlegung von Maßnahmen in den Bereichen Umwelt, Energie, Soziales und Governance sowie der Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen. Messung der Umwelt- und Energieleistung sowie der Sozial- und Managementleistung des Unternehmens einschließlich der Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele. Vergleich der Verbesserungen über definierte Zeiträume.
Prozessmanagement, Festlegung von Verantwortlichkeiten und Regeln, Steuerung und Kontrolle der nachhaltigen Unternehmensführung (Governance-Strukturen und Prozesse).
Bearbeitung der Pflichten aus der EU-Taxonomie bzgl. der Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten (EU-Taxonomie VO (EU) 220/852 vom 18.06.2020). Ermittlung der nachhaltigen Investitionskosten sowie des Anteils an den Umsatzerlösen (die Anforderungen aus der EU-Taxonomie VO können gem. gesetzlicher Vorgaben in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden).
Wir tun Alles für unsere Umwelt, Mitarbeiter und Menschen in unserem Geschäftsprozess
Analyse und Bewertung der Wertschöpfungs- und Lieferketten. Auswirkungen des Lieferkettengesetzes im Hinblick auf die unternehmerische Verantwortung bezüglich der Einhaltung der Menschenrechte im Beschaffungsprozess, soweit das berichtspflichtige Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen des LkSG erfüllen muss.
Analyse der Kreislaufwirtschaft, des Stoffstrommanagements und der umweltverträglichen Beschaffung von Rohstoffen und Materialien.
Erstellung von Jahresbilanzen zu den Umweltauswirkungen des Unternehmens (Wasser, Abwasser, Abfall, Materialien, Energiemengen, Emissionen).
Analyse der CO₂-Emissionen im Bereich Scope 1 (direkte Emissionen aus den Aktivitäten des Unternehmens), Scope 2 (indirekte Emissionen aus Strom, Wärme, Dampf, die Unternehmen einkaufen) und Scope 3 (Emissionen in der Liefer- und Wertschöpfungskette).
Nutzung von erneuerbaren Energien im Unternehmen und Einsatz von CO₂ freiem Ökostrom.
Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Unternehmens auf die Biodiversität eigener, gemieteter und verwalteter Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von geschützten Gebieten befinden.
Darstellung des Compliance-Managements des Unternehmens (Nachweisführung der Rechtssicherheit, Einhaltung der bindenden Verpflichtungen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Verhaltenskodex für Mitarbeiter und Lieferanten, Code of Conduct).
Arbeitnehmervertretende (z.B. Betriebsrat) sind in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes einzubeziehen. Die Stellungnahme der Arbeitnehmervertretenden ist dem Abschlussprüfer vorzulegen.
Umgang mit lokalen Gemeinschaften und politischen Einflussnahmen.
Unser Klima, unsere Flüsse und Meere sind schützenswert
Zuordnung SDG-Indikatoren, GRI-Standards
Die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030, die Sustainable Development Goals (SDGs), richten sich an alle: die Regierungen weltweit, aber auch die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft.
Im Rahmen der Analyse der wesentlichen Themen wird die Wirkung des Unternehmens auf die 17 SDGs analysiert und bewertet. Die erstellte Wesentlichkeitsmatrix zeigt auf, welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen von Bedeutung sind. Die relevanten SDGs und GRI Indikatoren werden den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten, strategischen Zielsetzungen, Leistungsindikatoren sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zugeordnet.
Die Bearbeitung der Nachhaltigkeitsaspekte erfolgt nach den folgenden GRI Indikatoren:
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- GRI 1 Grundlagen 2021
- GRI 2 Allgemeine Angaben 2021
- GRI 3 Wesentliche Themen 2021
- GRI 102 Allgemeine Angaben 2016
- GRI 201 Wirtschaftliche Leistung 2016
- GRI 205 Antikorruption 2016
- GRI 301 Materialien 2016
- GRI 302 Energie 2016
- GRI 303 Wasser und Abwasser 2018
- GRI 304 Biodiversität 2016
- GRI 305 Emissionen 2016
- GRI 306 Abfall 2020
- GRI 306 Abwasser und Abfall 2016
- GRI 308 Umweltbewertung der Lieferanten 2016
- GRI 401 Beschäftigung 2016
- GRI 402 Arbeitnehmer- Arbeitgeberverhältnis 2016
- GRI 403 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
- GRI 404 Aus- und Weiterbildung 2016
- GRI 405 Diversität und Chancengleichheit 2016
- GRI 406 Nichtdiskriminierung 2016
- GRI 407 Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
- GRI 412 Menschenrechte 2016
- GRI 413 Lokale Gemeinschaften 2016
- GRI 414 Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
- GRI 415 Politische Einflussnahme 2016
Struktur eines Nachhaltigkeitsberichtes nach DNK mit Zuordnung der GRI-Indikatoren unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem CSRD-Umsetzungsgesetz:
Allgemeines
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- Allgemeine Information zum Unternehmen,
Unternehmensbeschreibung
- Allgemeine Information zum Unternehmen,
KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Strategie
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- K1 – Strategische Analyse und Maßnahmen
- K2 – Wesentlichkeit
- K3 – Ziele
- K4 – Tiefe der Wertschöpfungskette
(zu den Kriterien 1-4 sind keine Leistungsindikatoren gefordert, Anleitungen gem. GRI Standards 1-3/2021)
Prozessmanagement
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- K5 – Verantwortung – GRI SRS 102-16
- K6 – Regeln und Prozesse – GRI SRS 102-16
- K7 – Kontrolle – GRI SRS 102-16
- K8 – Anreizsysteme – GRI SRS 102-35, GRI SRS 102-38
- K9 – Beteiligung von Anspruchsgruppen – GRI SRS 102-44
- K10 – Innovations- und Produktmanagement – G4-FS 11
- K5 – Verantwortung – GRI SRS 102-16
KRITERIEN 11-20: NACHHALTIGKEITSASPEKTE
Umwelt
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- K11 – Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen – GRI SRS 301-1 (Materialien)
- K12 – Ressourcenmanagement – GRI SRS 302-1 (Energie), 302-4 (Verringerung Energieverbrauch), 303-3 (Wasser), 306-3 (Abfall, Abwasser)
- K13 – Klimarelevante Emissionen, EU-Taxonomie – GRI SRS 305-1 (Scope 1), 305-2 (Scope 2), 305-3 (Scope 3), 305-5 (Senkung THG-Emissionen)
- K11 – Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen – GRI SRS 301-1 (Materialien)
Gesellschaft
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- K14 – Arbeitnehmerrechte – GRI SRS 403-4 (2018)
- K15 – Chancengerechtigkeit – GRI SRS 403-9 (2018)
- K16 – Qualifizierung – GRI SRS 403-10, 404-1, 405-1, 406-1
- K17 – Menschenrechte – GRI SRS 412-1, 412-3, 414-1, 414-2
(Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, Element 4)
- K18 – Gemeinwesen – GRI SRS 201-1
- K19 – Politische Einflussnahme – GRI SRS 415-1
- K20 – Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten – GRI SRS 205-1, 205-3, 419-1
- K14 – Arbeitnehmerrechte – GRI SRS 403-4 (2018)