B&N compliance GmbH
Oberflächenbehandlungsanlagen
Vereidigte Sachverständige
Genehmigungsverfahren
Für die Begutachtung von Oberflächenbehandlungsanlagen sind u.a. folgende europäische Normen von Bedeutung:
-
Reinigungs- und Vorbehandlungsanlagen (EN 12921-1 / -2 / -3 / -4)
-
Beschichtungsgeräte & Materialversorgung (EN 1953, EN 12621, EN 12757, EN 13966)
-
Lackierkabinen (EN 16985)
-
Tauchbeschichtungsanlagen (EN 12581)
-
Lacktrockner (EN 1539)
-
Thermische Abluftreinigungsanlagen (EN 12753)
-
Galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen (EN 17059)
Die vg. europäischen Normen definieren u.a. Sicherheitsanforderungen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Verfahren zur Prüfung und Messung, Kennzeichnung der Maschinen und Informationen zum Betrieb.
Oberflächenbehandlungsanlagen können je nach Anlagendurchsatz und Anlagenbeschreibung gem. der 4. BImSchV folgenden gesetzlichen Anforderungen unterliegen:
- WHG – Wasserhaushaltsgesetz
- AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- AbwV – Abwasserverordnung
- LWG – Landeswassergesetz
- Kommunale Entwässerungssatzung
- BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz
- 02. BImSchV, HKW-Verordnung
- 04. BImSchV, Anlagenverordnung
- 05. BImSchV, Immissionsschutz-/Störfallbeauftragte
- 11. BImSchV, Emissionserklärungsverordnung
- 12. BImSchV, Störfallverordnung
- 31. BImSchV, Lösemittelverordnung
- 32. BImSchV, Geräte- und Maschinenlärmschutz-VO
- 42. BImSchV, Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
- TA Lärm
- TA Luft
- ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
- ChemVerbotsV – Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz - REACH – Verordnung (1907/20006)
- GefStoffV – Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
- RoHS-Richtline 2011/65/EU
- PRTR – Verordnung (Schadstofffreisetzungsverordnung)
- BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung – Maßnahmen für die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
- TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- TRGS 509 – Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
- TRGS 407 – Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
- TRBS 3146 / TRGS 746 – Ortsfeste Druckanlagen für Gase
- TRBS 1203 – Prüfung von Explositionsgefährdungen
- KrW/AbfG – Kreislaufwirtschaftsgesetz
- DGUV – Vorschriften, Schutzziele für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Überprüfung und Begutachtung von Abwasserbehandlungsanlagen
Für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen sind im Wesentlichen folgende wasserrechtliche Anforderungen zu beachten:
-
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 57, § 58, § 60, § 61

Abwasservorbehandlungsanlage
-
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV)
-
Landeswassergesetz (LWG), § 56, § 57, § 58, § 59 (NRW)
-
Entwässerungssatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation

Abwasserbehandlung
Unsere Leistungen im Überblick
-
Bestandsaufnahmen der vorhandenen Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen, Vor-Ort-Überprüfungen der Anlagen und Einsichtnahme in die vorhandene Dokumentation, Genehmigungsbescheide, gesetzliche Anforderungen, Herstellung Technical Compliance (Technische Regelkonformität) von Oberflächenbehandlungsanlagen
-
Anforderungen an Neuanlagen und Anlagenänderungen, Begutachtung der Bestandsanlagen mit den Anforderungen aus der vg. Gesetzgebung, Aufzeigen der Defizite, Erforderliche Optimierungen
-
Erstellung der Genehmigungsanträge und Fachgutachten für die Neuerrichtung und wesentliche Änderungen von Oberflächenbehandlungsanlagen
-
Begutachtung der aktuellen Anpassungen der Anhänge der Abwasserverordnung an die BVT Schlussfolgerungen sowie der Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf die wasserrechtlichen Anlagen
-
Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigungsanträge
-
Bearbeitung der gesamten AwSV Thematik
-
Überprüfung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen
-
Überprüfung der Betriebsführung von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen, Prüfung der Aufzeichnungen und Führung des Betriebstagebuchs, Aufzeigen von Mängeln
-
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen
-
Planung von Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen
-
Erstellung von Sachverständigengutachten über den Gesamtzustand der Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen sowie Aufzeigen der Verbesserungspotenziale

Prozessbad in einer Eloxalanlage