B&N compliance GmbH
Oberflächenbehandlungsanlagen
Vereidigte Sachverständige
Genehmigungsverfahren

Für die Begutachtung von Oberflächenbehandlungsanlagen sind u.a. folgende europäische Normen von Bedeutung:
  • Reinigungs- und Vorbehandlungsanlagen (EN 12921-1 /  -2 / -3 / -4)
  • Beschichtungsgeräte & Materialversorgung (EN 1953, EN 12621, EN 12757, EN 13966)
  • Lackierkabinen (EN 16985)
  • Tauchbeschichtungsanlagen (EN 12581)
  • Lacktrockner (EN 1539)
  • Thermische Abluftreinigungsanlagen (EN 12753)
  • Galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen (EN 17059)
Die vg. europäischen Normen definieren u.a. Sicherheitsanforderungen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Verfahren zur Prüfung und Messung, Kennzeichnung der Maschinen und Informationen zum Betrieb.
Oberflächenbehandlungsanlagen können je nach Anlagendurchsatz und Anlagenbeschreibung gem. der 4. BImSchV folgenden gesetzlichen Anforderungen unterliegen:
  • WHG – Wasserhaushaltsgesetz
  • AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • AbwV – Abwasserverordnung
  • LWG – Landeswassergesetz
  • Kommunale Entwässerungssatzung
  • BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz
  • 02. BImSchV, HKW-Verordnung
  • 04. BImSchV, Anlagenverordnung
  • 05. BImSchV, Immissionsschutz-/Störfallbeauftragte
  • 11. BImSchV, Emissionserklärungsverordnung
  • 12. BImSchV, Störfallverordnung
  • 31. BImSchV,  Lösemittelverordnung
  • 32. BImSchV, Geräte- und Maschinenlärmschutz-VO
  • 42. BImSchV, Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
  • TA Lärm
  • TA Luft
  • ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
  • ChemVerbotsV – Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe,
    Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
  • REACH – Verordnung (1907/20006)
  • GefStoffV – Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
  • RoHS-Richtline 2011/65/EU
  • PRTR – Verordnung (Schadstofffreisetzungsverordnung)
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung – Maßnahmen für die Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
  • TRGS 510 – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
  • TRGS 509 – Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
  • TRGS 407 – Tätigkeiten mit Gasen – Gefährdungsbeurteilung
  • TRBS 3146 / TRGS 746 – Ortsfeste Druckanlagen für Gase
  • TRBS 1203 – Prüfung von Explositionsgefährdungen
  • KrW/AbfG – Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • DGUV – Vorschriften, Schutzziele für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Prozessbad in einer Eloxalanlage

Überprüfung und Begutachtung von Abwasserbehandlungsanlagen

  • Für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen sind im Wesentlichen folgende wasserrechtliche Anforderungen des Landeswassergesetzes (LWG) Nordrhein-Westfalen (Stand 07.11.2025) zu beachten:
    Anforderungen an Abwasseranlagen, Einleitung und Selbstüberwachung
    • § 56 Bau und Betrieb von Abwasseranlagen (zu § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes)
    • § 57 Anzeige und Genehmigung von Abwasseranlagen
    • § 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche und private Abwasseranlagen (zu §§ 55, 58, 59 des Wasserhaushaltsgesetzes)
    • § 59 Selbstüberwachung von Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen (zu §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes)

Abwasservorbehandlungsanlage

  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV)
    Diese Verordnung bestimmt die Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser in Gewässer aus den in den Anhängen bestimmten Herkunftsbereichen sowie Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Benutzung von Abwasseranlagen.
    Die allgemeinen Anforderungen dieser Verordnung, die in den Anhängen genannten Betreiberpflichten und die in den Anhängen gekennzeichneten Emissionsgrenzwerte sind vom Einleiter einzuhalten, soweit nicht weitergehende Anforderungen in der wasserrechtlichen Zulassung für das Einleiten von Abwasser festgelegt sind. Die übrigen Anforderungen der Anhänge dieser Verordnung sind bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Zulassung für das Einleiten von Abwasser festzusetzen. Anforderungen sind in die wasserrechtliche Zulassung nur für diejenigen Parameter aufzunehmen, die im Abwasser zu erwarten sind.
    Weitergehende Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
  • Kommunale Entwässerungssatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die gemeindlichen Abwasseranlagen (öffentliche Kanalisation und Kläranlagen).

Abwasserbehandlung

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bestandsaufnahmen der vorhandenen Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen, Vor-Ort-Überprüfungen der Anlagen und Einsichtnahme in die vorhandene Dokumentation, Genehmigungsbescheide, gesetzliche Anforderungen, Herstellung Technical Compliance (Technische Regelkonformität) von Oberflächenbehandlungsanlagen
  • Anforderungen an Neuanlagen und Anlagenänderungen, Begutachtung der Bestandsanlagen mit den Anforderungen aus der vg. Gesetzgebung, Aufzeigen der Defizite, Erforderliche Optimierungen
  • Erstellung der Genehmigungsanträge und Fachgutachten für die Neuerrichtung und wesentliche Änderungen von Oberflächenbehandlungsanlagen
  • Begutachtung der aktuellen Anpassungen der Anhänge der Abwasserverordnung an die BVT Schlussfolgerungen sowie der Auswirkungen der Wasserrahmenrichtlinie auf die wasserrechtlichen Anlagen
  • Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigungsanträge
  • Bearbeitung der gesamten AwSV Thematik
  • Überprüfung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Überprüfung der Betriebsführung von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen, Prüfung der Aufzeichnungen und Führung des Betriebstagebuchs, Aufzeigen von Mängeln
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit von Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Planung von Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung von Sachverständigengutachten über den Gesamtzustand der Oberflächen- und Abwasserbehandlungsanlagen sowie Aufzeigen der Verbesserungspotenziale

Verfahrenstechnik Abwasserbehandlungsanlage

Pumpstationen mit Abwassersammelbehälter

Chargenbehandlung für aufkonzentriertes Abwasser

Chemikalienlager- und Dosierbehälter (H2SO4, FeCl3, Kalkmilch)

Durchlaufneutralisation 1+2, Flockung, Lamellenschrägklärer für schwach belastetes Abwasser

Schlammeindicker, Kammerfilterpresse, Schlammentwässerung

Abwasserfiltration mit Vorlage und Endkontrolle