B&N compliance GmbH
Wasserrechtliche Planung, AwSV-Prüfungen und Gutachten für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS)
Die B&N compliance GmbH aus Lippstadt ist ein qualifizierter Fachplaner, Prüfer und Gutachter für wasserrechtliche Anforderungen an Energiespeichersystemen (BESS Großspeicher) und verfügt über umfassende Erfahrungen auf diesem Fachgebiet. Die B&N hat mehr als 100 Projekte mit Energiespeichersystemen BESS von verschiedenen Herstellern mit den zugehörigen Batteriezellen, Transformatoren und weiteren Nebenanlagen begutachtet. Dazu zählen u.a. HUAWEI, SUNGROW, TRINA STORAGE, SAMSUNG, MEGALION, CHINT, AlphaESS, WEESS, HITHIUM, TESVOLT, VENSTORE-VENSYS mit den Batteriezellen von CATL, CALB, EVE, REPT und weiteren.
Im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsverfahren werden zur Abklärung der wasserrechtlichen Anforderungen die Bauanträge an die zuständigen Unteren Wasserbehörden zur Beurteilung der wasserrechtlichen Belange weitergeleitet. Im Regelfall verlangen die Unteren Wasserbehörden von den Antragstellern eine verbindliche Dokumentation zu den Anforderungen aus der AwSV, WHG und LWG. Dies kann durch AwSV Stellungnahmen eines AwSV Sachverständigen und durch zusätzliche wasserrechtliche Antragsverfahren (z.B. zur Niederschlagswasserbehandlung und zusätzliche Maßnahmen in Schutzgebieten) erfolgen. Hierzu erstellt die B&N compliance GmbH Entwässerungskonzepte für das anfallende Niederschlagswasser aus den BESS- und Transformatorenbereichen bis hin zu einer behördlich anerkannten Löschwasserrückhaltung. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für umweltrechtliche Genehmigungsverfahren im Bereich Wasser erstellen wir die Anträge an die zuständigen Behörden für diese wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Die B&N compliance GmbH ist vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW als AwSV Sachverständigenorganisation für alle Bundesländer zugelassen (LANUV NW -52-05023/2023/1.0).
In den Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) werden wassergefährdende Stoffe verwendet (HBV-Anlagen). Es handelt sich hierbei um die wassergefährdenden Gefahrstoffe in den Batteriezellen sowie um wassergefährdende Kühlmittel, Löschmittel und Transformatorenöle. Die im Wesentlichen verwendeten Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien enthalten feste und flüssige wassergefährdende Stoffe der WGK 1-2. Hierzu zählen feste und flüssige wassergefährdende Gefahrstoffe in den Anoden-, Kathoden- und Elektrolytbereichen der jeweiligen Batteriezellen. Eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den Batterien, Transformatoren, Kühl- und Kälteanlagen fällt in den Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV August 2017).
Für die im Regelfall erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen sind die wasserrechtlichen Anforderungen aus der AwSV und den zutreffenden Technischen Regelwerken wassergefährdender Stoffe für die Batterie-Energiespeichersysteme zu beachten und einzuhalten (Bestandteil der Baugenehmigung). Die erforderliche Dokumentation kann in Anzeigen nach § 40 AwSV und in AwSV Sachverständigengutachten erfolgen. Diese Dokumente sind Bestandteil des Genehmigungsantrags.

Beispiel Energiespeichersystem (BESS)
1. Batteriecontainer
2. Steuerschrank
3. Kühlanlage
Leistungen der B&N compliance GmbH
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Erstellung von AwSV Sachverständigengutachten für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS), Transformatoren und Nebenanlagen für die Genehmigungsverfahren
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Erstellung von Anzeigen gem. § 40 AwSV
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Prüfung der Anforderungen aus der AwSV, DWA-A 779 / 786 etc. sowie dem BLAK Merkblatt zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien vom Mai 2024
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Prüfung der Anforderungen an die Anlagen in Wasser-, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete und Definition von Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen aus dem WHG, LWG und AwSV
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Einstufung der Wassergefährdungsklassen (WGK) der verwendeten Gefahrstoffe in den Batteriezellen, Transformatoren und Nebenanlagen nach §§ 4, 8 und 10 AwSV. Erfüllung der Anforderungen aus Anlage 2 der AwSV, Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen (Dokumentationsformblatt 2)
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Anlagenabgrenzung nach § 14 AwSV, Ermittlung der Gefährdungsstufen nach § 39 AwSV, der maßgebenden WGK und maßgebenden Masse der wassergefährdenden festen und flüssigen Stoffe
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Begutachtung von Kälteanlagen und Kühlkreisläufe in den BESS Anlagen aufgrund der AwSV Anforderungen
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Begutachtung von Feuerlöschsystemen in den BESS Anlagen aufgrund von AwSV Anforderungen
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Begutachtung der Rückhaltung bei Brandereignissen gem. § 20 AwSV im Hinblick auf austretende wassergefährdende Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften
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Bewertung einer AwSV konformen Aufstellung der BESS und Transformatoren. Bewertung der Materialien und Sicherheitseinrichtungen der BESS (z.B. BMS Batteriemanagement) der Transformatoren bzgl. der AwSV Anforderungen. Abstimmung des Löschwasserkonzepts mit dem Brandschutzsachverständigen im Hinblick auf Löschwasserrückhaltemaßnahmen bzw. auf die kontrollierte Brandbekämpfung ohne Einsatz von Wasser auf bestimmte Anlagenteile
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Erstellung von Entwässerungskonzepten für die Niederschlagswasserableitung aus den befestigten Flächen der Batteriespeicheranlagen
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Dimensionierung und Auslegung von Versickerungsmulden nach Arbeitsblatt DWA-A 138
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Erstellung der Wasserrechtsanträge für die wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bei Direkteinleitungen in Vorfluter und Versickerungsanlagen
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Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden bei Fragen zur Einhaltung der AwSV-Anforderungen bei den BESS und Transformatoren
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Prüfung der AwSV konformen Umsetzung der Batteriespeichersysteme in der Praxis bis hin zur Inbetriebnahme und behördlichen Abnahme
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Begutachtung vorhandener Batteriespeicheranlagen auf Einhaltung der umweltrechtlichen Anforderungen im Rahmen von Compliance-Audits. Hierzu zählen vor-Ort-Begehungen und Dokumentationsprüfungen. Identifikation und Dokumentation von Verbesserungspotenzialen
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Erstellung eines Compliance-Berichts mit übersichtlicher Dokumentation der konformen und nicht konformen bindenden Verpflichtungen
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Erstellung der Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV für die BESS mit Kälteanlagen, Kältekreisläufe, Feuerlöschsysteme bzgl. der primären und sekundären Anlagensicherheit sowie der Transformatoren mit den erforderlichen Rückhaltesystemen
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Erstellung der Betriebsanweisungen gem. § 44 AwSV und Dokumentation der Betreiber-/Prüfpflichten und der Maßnahmen in Stör-/Havarie- und Brandfällen
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AwSV Prüfungen von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) nach §§ 46, 47, 48 AwSV unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips