B&N compliance GmbH
Wasserrechtliche Planung und AwSV-Prüfungen von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS)

Die B&N compliance GmbH aus Lippstadt ist ein qualifizierter Fachplaner und Prüfer für wasserrechtliche Anforderungen an Energiespeichersystemen und verfügt über umfassende Erfahrung auf diesem Fachgebiet.
Bei der Stabilisierung von Stromnetzen, der Integration von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie auch im Industriebereich ist der Einsatz von Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) von besonderer Bedeutung.
In den Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) werden wassergefährdende Stoffe verwendet. Es handelt sich hierbei um die Elektrolyte in den Batterien sowie um wassergefährdende Kühlmittel und Transformatorenöle. Die im Wesentlichen verwendeten Lithium-Ionen-Batterien (LIB) enthalten feste und flüssige wassergefährdende Stoffe der WGK 3. Eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Elektrolyten, Transformatorenölen und Kühlmitteln fällt in den Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV August 2017).
Für baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG sind die wasserrechtlichen Anforderungen aus der AwSV und den zutreffenden Technischen Regelwerke wassergefährdender Stoffe  für die Batterie-Energiespeichersysteme zu beachten und einzuhalten. Die erforderliche Dokumentation kann in Anzeigen nach § 40 AwSV und in AwSV Sachverständigengutachten erfolgen. Diese Dokumente sind Bestandteil des Genehmigungsantrags.

Beispiel Energiespeichersystem (BESS)

1. Batteriecontainer
2. Steuerschrank
3. Kühlanlage

Leistungen der B&N compliance GmbH

  • Erstellung von AwSV Sachverständigengutachten für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) für die Genehmigungsverfahren
  • Erstellung von Anzeigen gem. § 40 AwSV
  • Bewertung von automatischen Löschsystemen sowie gegebenenfalls Löschwasserrückhalteanlagen bezüglich der Anforderungen aus der AwSV. Abstimmungen mit dem Brandschutzsachverständigen
  • Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden bei Fragen zur Einhaltung der AwSV-Anforderungen
  • Erstellung der Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV
  • Erstellung der Betriebsanweisungen gem. 44 AwSV
  • AwSV Prüfungen von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) nach § 47 AwSV unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips