B&N compliance GmbH
Wasserrechtliche Planung und AwSV-Prüfungen von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS)
Die B&N compliance GmbH aus Lippstadt ist ein qualifizierter Fachplaner und Prüfer für wasserrechtliche Anforderungen an Energiespeichersystemen (BESS Großspeicher) und verfügt über umfassende Erfahrungen auf diesem Fachgebiet. Die B&N hat mehr als 50 Projekte mit Energiespeichersystemen BESS von verschiedenen Herstellern mit den zugehörigen Batteriezellen, Transformatoren und weiteren Nebenanlagen begutachtet. Dazu zählen u.a. HUAWEI, SUNGROW, TRINA STORAGE, SAMSUNG, MEGALION, CHINT, HITHIUM, TESVOLT.
Die B&N compliance GmbH ist vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW als AwSV Sachverständigenorganisation für alle Bundesländer zugelassen (LANUV NW -52-05023/2023/1.0).
Bei der Stabilisierung von Stromnetzen, der Integration von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie auch immer mehr im Industriebereich, ist der Einsatz von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) von besonderer Bedeutung.
In den Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) werden wassergefährdende Stoffe verwendet (HBV-Anlagen). Es handelt sich hierbei um die wassergefährdenden Gefahrstoffe in den Batteriezellen sowie um wassergefährdende Kühlmittel, Löschmittel und Transformatorenöle. Die im Wesentlichen verwendeten Lithium-Eisen-Phosphat-Batterien enthalten feste und flüssige wassergefährdende Stoffe der WGK 1-2. Hierzu zählen feste und flüssige wassergefährdende Gefahrstoffe in den Anoden-, Kathoden- und Elektrolytbereichen der jeweiligen Batteriezellen. Eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den Batterien, Transformatoren, Kühl- und Kälteanlagen fällt in den Geltungsbereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV August 2017).
Für die im Regelfall erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen sind die wasserrechtlichen Anforderungen aus der AwSV und den zutreffenden Technischen Regelwerken wassergefährdender Stoffe für die Batterie-Energiespeichersysteme zu beachten und einzuhalten (Bestandteil der Baugenehmigung). Die erforderliche Dokumentation kann in Anzeigen nach § 40 AwSV und in AwSV Sachverständigengutachten erfolgen. Diese Dokumente sind Bestandteil des Genehmigungsantrags.

Beispiel Energiespeichersystem (BESS)
1. Batteriecontainer
2. Steuerschrank
3. Kühlanlage
Leistungen der B&N compliance GmbH
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Erstellung von AwSV Sachverständigengutachten für Batterie-Energiespeichersysteme (BESS), Transformatoren und Nebenanlagen für die Genehmigungsverfahren
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Erstellung von Anzeigen gem. § 40 AwSV
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Prüfung der Anforderungen aus dem BLAK Merkblatt zum Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien vom Mai 2024
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Prüfung der Anforderungen an die Anlagen in Schutzgebieten
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Selbsteinstufung der Wassergefährdungsklassen (WGK) der verwendeten Gefahrstoffe in den Batteriezellen, Transformatoren und Nebenanlagen nach §§ 4, 8 und 10 AwSV. Erfüllung der Anforderungen aus Anlage 2 der AwSV, Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen (Dokumentationsformblatt 2)
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Anlagenabgrenzung nach § 14 AwSV, Ermittlung der Gefährdungsstufen nach § 39 AwSV, der maßgebenden WGK und maßgebenden Masse der wassergefährdenden festen und flüssigen Stoffe
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Begutachtung von Kälteanlagen und sekundäre Kältekreisläufe in den BESS Anlagen aufgrund der AwSV Anforderungen
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Begutachtung von Feuerlöschsystemen in den BESS Anlagen aufgrund von AwSV Anforderungen
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Begutachtung der Rückhaltung bei Brandereignissen gem. § 20 AwSV im Hinblick auf austretende wassergefährdende Stoffe, Lösch-, Berieselungs- und Kühlwasser sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte mit wassergefährdenden Eigenschaften
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Bewertung einer AwSV konformen Aufstellung der BESS und Transformatoren. Bewertung der Materialien und Sicherheitseinrichtungen der BESS (z.B. BMS Batteriemanagement) der Transformatoren bzgl. der AwSV Anforderungen. Abstimmung des Löschwasserkonzepts mit dem Brandschutzsachverständigen im Hinblick auf Löschwasserrückhaltemaßnahmen bzw. auf die kontrollierte Brandbekämpfung ohne Einsatz von Wasser auf bestimmte Anlagenteile
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Abstimmungen mit den zuständigen Genehmigungsbehörden bei Fragen zur Einhaltung der AwSV-Anforderungen bei den BESS und Transformatoren
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Prüfung der AwSV konformen Umsetzung der Batteriespeichersysteme in der Praxis bis hin zur Inbetriebnahme und behördlichen Abnahme
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Erstellung der Anlagendokumentation gem. § 43 AwSV für die BESS mit Kälteanlagen, Kältekreisläufe, Feuerlöschsysteme bzgl. der primären und sekundären Anlagensicherheit sowie der Transformatoren mit den erforderlichen Rückhaltesystemen
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Erstellung der Betriebsanweisungen gem. § 44 AwSV und Dokumentation der Betreiber-/Prüfpflichten und der Maßnahmen in Stör-/Havarie- und Brandfällen
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AwSV Prüfungen von Batterie-Energiespeichersystemen (BESS) nach § 47 AwSV unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips