B&N compliance GmbH
Ausführung von Dichtflächen aus Beton
AwSV Prüfung, Gutachten, Genehmigungsplanung
Überwachung Betonbauwerke nach BUmwS
Instandsetzung von Betonbauwerken
Qualifizierter Planer nach § 17 AwSV und TRwS 779
Grundlage für die Planung, Bauausführung und Instandhaltung von Dichtkonstruktionen aus Beton, im Wesentlichen Auffangwannen und Ableitflächen, ist das Arbeitsblatt DWA-A 786 (TRwS 786). Die TRwS 786 konkretisiert die Bauausführungen für Dichtflächen von Neuanlagen aus Beton (Nr. 8, Pkt. 4-7) wie folgt:
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Betonfertigteil-Plattensysteme
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Bewehrte nicht tragende Beton- bzw. Estrich-Dichtschichten
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Beton mit vereinfachten Dichtheitsnachweis
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Beton mit rechnerischem Nachweis der Dichtheit
Die DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton legt im Einzelnen die Baustoffe und Einwirkungen von wassergefährdenden Stoffen sowie die Instandsetzung fest (Teil 1-3).

Abfüllplatz Außenbereich, Neubau aus flüssigkeitsundurchlässigen Stahlbeton (Ortbeton) für nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe

Auffangwanne Innenbereich, Neubau aus flüssigkeitsundurchlässigen Stahlbeton (Ortbeton) mit Beschichtung der Bodenplatte
Zuerst ist im Planungsprozess die Beaufschlagungsdauer zu ermitteln (Zeitdauer, in der das beaufschlagte Medium auf die Konstruktion einwirkt). Ebenso die Eigenschaften des beaufschlagten Mediums (Dichte, Oberflächenspannung, Viskosität) Nach Abschnitt 8.5 der BUmwS ist für die AwSV Anlage ein Konzept für den Beaufschlagungsfall zu erstellen, insbesondere Erkennung der Beaufschlagung, Festlegung von Verantwortlichkeiten, Maßnahmen zur Beseitigung der wassergefährdenden Stoffe, Zeitdauer zwischen Beaufschlagung und Beseitigung. Ebenso die chemische Beschaffenheit, Menge, Temperatur der wassergefährdenden Stoffe. Des Weiteren erfolgt im Planungsprozess die Erstellung des herkömmlichen Tragfähigkeitsnachweises (Beton-Druckfestigkeit, Bewehrung) durch einen Statiker aufgrund der maßgeblichen Einwirkungen aus Last, Zwang, Temperatur nach der DIN EN 1990/2021-10
Zusätzlich sind folgende Vorgaben gem. BUmwS zu beachten:
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Beanspruchsstufe nach TRwS 786 (z.B. mittel 72 Std., Tab. 1-3 BUmwS)
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Ableitflächen (z.B. Abfüllplätze) > 2 % Gefälle, Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202
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Rückhalteflächen (z.B. Auffangwannen) können ohne Gefälle hergestellt werden. Einbau Pumpensumpf zu empfehlen
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Aufkantungen Ortbeton bis 150 mm ohne Arbeitsfugen
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Fugenproblematik beachten (BUmwS Teil 1, Pkt. 7.3.3)
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Durchdringungen (Pkt. 7.3.4)
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Betonüberdeckung nach DIN EN 1992-1-1 (> 35 mm)
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Gleitschichten zur Vermeidung von Zwang vorsehen (BUmwS Teil 1, Pkt. 7.3.5)
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Haftzugfestigkeit (>1,5 N/mm²), Restfeuchte (< 4 %) bei zu beschichtenden Betonflächen
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Hinweise für die Bauausführung (BUmwS Teil 1, Pkt. 7.4), Schalung, Schalungsanker, Betoneinbau, Nachbehandlung

Betonfertigteile Plattensysteme für nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe

Betonfertigteile Plattensysteme für nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe
Anforderungen an den Beton nach BUmwS
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FD-Beton – flüssigkeitsdichter Beton nach DIN EN 1992-1-1 bzw. DIN EN 1992-1-1/NA
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mit vorgegebener Zusammensetzung und begrenzter Eindringtiefe
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Beton mit Fremdüberwachung (ÜK2) durch anerkannte Überwachungs- und Prüfstellen nach Landesbauordnung durch das DIBt
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Mindestfestigkeit C 30/37 nach DN EN 206-1 und DIN 1045-2 (bei vereinfachtem Nachweis, Abschnitt 5.1.2 BUmwS)
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w/z-Wert 0,45 bis 0,50
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Zementleimgehalt < 290 l/m³
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Bewehrung je Lage und Richtung, BUmwS, Pkt. 5.1.2, Tab. 1-6 in Abhängigkeit von der Bauteildicke und Eindringtiefe. Mindestbewehrung nach Pkt. 6. Eine Rissbreite wk ≤ 0,2 mm kann unter einer seltenen Einwirkungskombination zugrunde gelegt werden
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Festlegung der Expositionsklassen bzgl. chemischer und physikalischer Einwirkungen, Feuchtigkeit, Verschleißbeanspruchungen
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Betondeckung > 35 mm
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FDE-Beton – flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung
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Eindringverhalten wird in einer Eignungsprüfung nachgewiesen
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Vorgaben wie bei FD-Beton jedoch mit zusätzlicher Eindringprüfung
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Prüfung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungs- und Prüfstelle nach Landesbauordnung durch das DIBt. Bei der Eindringprüfung wird ein Bohrkern oder ein Prüfkörper entnommen, um die Tiefe des Eindringens einer Flüssigkeit im Beton nachzuweisen. Die Prüfung wird an einem gespaltenen Prüfkörper nach der DAfStb-Richtlinie durchgeführt
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Die Schädigungstiefe von betonangreifenden Stoffen beträgt gemäß 4.3, Teil 2, DAfStb-Richtlinie BUmwS 5 mm (72 Std.). Bei der Verwendung von betonangreifenden Stoffen werden DIBt-zugelassene Beschichtungssysteme auf der Betonoberfläche aufgebracht (siehe Beschreibungen unten)
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Nachweis der Dichtheit – vereinfachter Nachweis, Abschnitt 5.1.2 – 1, BUmwS
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Ermittlung der Eindringtiefe in Abhängigkeit von der Oberflächenspannung und der dynamischen Viskosität des Beaufschlagungsmediums
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Dynamische Viskosität, Dichte, Oberflächenspannung von Stoffen (Richtwerte):
Dynamische Viskosität gebräuchlicher Stoffe (m PA · s)
N-Hexan (20° C) 0,33
N-Heptan (20° C) 0,40
Wasser (20° C) 1,0
Ethanol (20° C) 1,19
Toluol (20° C) 0,60
Benzin (40° C) 0,5
Diesel (40° C) 3,1
Motoröl (25° C) 100
Hydrauliköl (40° C) 45
Heizöl (20° C) 5Dichte gebräuchlicher Stoffe (g/cm³)
N-Hexan (20° C) 0,66
N-Heptan (20° C) 0,68
Wasser (20° C) 1,0
Ethanol (20° C) 0,79
Toluol (20° C) 0,87
Benzin (15° C) 0,75
Diesel (15° C) 0,85
Motoröl (15° C) 0,85
Hydrauliköl (15° C) 0,8 – 0,9
Heizöl leicht (15° C) 0,82Oberflächenspannung gebräuchlicher Stoffe (mN/m)
N-Hexan (20° C) 18,4
N-Heptan (25° C) 19,6
Wasser (20° C) 72,8
Ethanol (20° C) 22,5
Toluol (25° C) 27,7
Benzin (20° C) 25
Diesel (20° C) 30
Motoröl (20° C) 35
Hydrauliköl (20° C) 35
Heizöl (20° C) 35 -
FD- oder FDE-Beton der Druckfestigkeitsklasse C30/37 nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2
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Länge und Breite der Platten ≤ 50 m, Mindestdicke h = 200 mm
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keine Verzahnung mit dem Untergrund
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mittlere Auflast q ≤ 5 kN/m²
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Gleitschicht nach 7.3.5 entsprechend 2 Lagen PE-Folie oder mindestens gleichwertig
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Betondeckung > 35 mm
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Nachweis der Dichtheit nach Abschnitt 5.1.3 bis 5.1.5-1, BUmwS (ungerissene Bereiche, Mindestdruckzonendicke, Trennrisse beachten)
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Beispiel 1:
Ermittlung der Eindringtiefe an 3 entnommenen Bohrkernen, d = 80 mm, aus einer vorhandenen Betonableitfläche (C35/45/wk ≤ 0,10 mm), d = 25 cm, für Diesel. Nach einer 144-stündigen Beaufschlagung mit Diesel wurde an 3 Probekörpern eine mittlere Eindringtiefe von 10 mm ermittelt. Bei Berücksichtigung eines Sicherheitsfaktors von 1,35 ergibt sich die charakteristische Eindringtiefe e144,k = 10 mm x 1,35 = 13,5 mm. Nach DAfStb-Richtlinie gilt der Dichtheitsnachweis als erbracht, wenn der wassergefährdende Stoff weniger als 2/3 der Betonplatte durchdrungen hat. Die Bodenplatte ist mit einer Dicke von 250 mm als dicht zu beurteilen (250 mm x 2/3 = 166 mm > 13,5 mm) -
Beispiel 2:
Rechnerischer Dichtheitsnachweis Eindringtiefe für Beton
Ableitflächensystem aus Betonfertigteilelementen für die Verwendung in LAU – Anlagen (C35/45/wk ≤ 0,10 mm)
Eindringverhalten e144m in Abhängigkeit der dynamischen Viskosität und der Oberflächenspannung nach der BUmwS:
Medium: Heizöl
Oberflächenspannung bei 20°C σ = 35 mN / m
Dynamische Viskosität η = 5 mPA * s
√(35/5) m/s = 2,65
Eindringverhalten (mittlere Eindringtiefe e144m von nicht betonangreifenden Flüssigkeiten) aufgrund der jeweiligen dynamischen Viskosität und Oberflächenspannung
Gemäß Grafik beträgt die Eindringtiefe e144m = 8 mm

Die für die Bemessung maßgebliche charakteristische Eindringtiefe ist etk = e144m * 1,35 = 10,8 mm
Nach DAfStb-Richtlinie gilt der Dichtheitsnachweis als erbracht, da das Heizöl weniger als 2/3 der Betonplatte durchdrungen hat. Die Bodenplatte ist mit einer Dicke von 250 mm als dicht zu beurteilen (250 mm x 2/3 = 166 mm > 10,8 mm).
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Nachweis der Dichtheit – Eindringversuche an Probekörpern
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abhängig vom Zementsteingefüge des Betons
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stark abhängig von den Eigenschaften des Beaufschlagungsmediums (dynamische Viskosität, Oberflächenspannung)
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Die Versuche sind hinsichtlich der Durchführung und Auswertung im Anhang A zur BUmwS geregelt
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Eindringversuche mit der Referenzflüssigkeit N-Hexan, Bestimmung der Eindringtiefe am Probekörper (Oberflächenspannung N-Hexan 17,89 mN/m bei 25 ° C und dynamische Viskosität 0,32 m PA · s bei 20° C)


Anwendungsbereiche für FDE-Beton (Auszug)
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Betonbauwerke mit nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe
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Abfüll-, Umschlaganlagen für wassergefährdende Stoffe
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Stahlbetonrückhalteanlagen, Auffangwannen aus Beton
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Tankstellen (Abfüllbereiche, Ableitflächen etc.)
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Industrieanlagen, Auffangräume, Rückhaltebehälter für nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe
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Kanalsysteme, Stahlbetonbehälter für nicht betonangreifende wassergefährdende Stoffe
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Öllageranlagen (Auffangräume)
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Abfalllager, Abfallbehandlungsanlagen
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Recyclinganlagen
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Logistikanlagen
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Produktions- und Lageranlagen mit der Verwendung/Lagerung von Ölen, Kühlschmiermitteln etc. (keine betonangreifende Gemische)
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Fass- und Gebindelager, Containerlager
Überwachung durch den AwSV Sachverständigen
Gemäß DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS) sind nach Punkt 8.4.2 die baulichen Anlagen nach Maßgabe der Prüfanleitung Punkt 7.5(2) während der Ausführung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch AwSV Sachverständige zu überprüfen. Die Überwachungsmaßnahmen sind zu dokumentieren. Werden bei der Überwachung Abweichungen gegenüber dem Sollzustand festgestellt, sind Instandsetzungsmaßnahmen gemäß den Bestimmungen des Teil 3 der BUmwS festzulegen und einzuleiten.
Aus der Tabelle 1-7 der BUmwS, Teil 1, „Zusammenstellung der wesentlichen bautechnischen Unterlagen für Betonbauwerke in Bezug auf die Dichtfunktion" gehen im Einzelnen die zu überwachenden Punkte hervor. In der Tab. 1-7 sind 3 Bereiche dokumentiert: 1 Planung, 2 Bauausführung, 3 Überwachung und Kontrolle. Wesentliche Punkte für die Planung sind folgende Kriterien:
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Beaufschlagungsmedium, Beaufschlagungsdauer, Beaufschlagungskonzept (BUmwS, Teil 1, Pkt. 4)
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Baugrundbeurteilung, Bemessungsgrundlagen (Bodengutachten Sachverständiger Geotechnik)
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Ausführungsunterlagen statische Nachweise, Schalplan, Bewehrungsplan, Berichte des Prüfingenieurs, staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit
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Nachweise der Dichtkonstruktion
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Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für eingesetzte bzw. vorgesehene Materialien und Bauprodukte
Wesentliche Punkte für die Bauausführung sind folgende Kriterien:
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Nachweis Fachbetrieb WHG, Fachunternehmererklärung (Betonarbeiten, Fugen etc.)
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Dokumentation zum Betonierablauf (Beginn, Ende, Temperatur, Witterung)
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Lieferscheine und Nachweise der Betonbeschaffenheit, Expositionsklassen etc.
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Nachbehandlung (Art, Maßnahmen, Dauer, Randbedingungen)
Wesentliche Punkte für die Überwachung, Kontrolle sind folgende Kriterien:
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Baugrundabnahme, Kontrolle des verdichteten Planums, Lastplattendruckversuche, Unterbeton, Gleitschichten, Vorgaben Bodengutachten
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Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren durch Prüfingenieur für Baustatik
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ÜK2 Betontagebuch, Ständige Betonprüfstelle nach DIN EN 206-1/DIN 1045, Aufzeichnung über Einbau und Prüfergebnisse von Beton nach Eigenschaften
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ÜK2 Überwachung nach DIN 1045-3, akkreditierte Prüfstelle, Dokumentation (ÜK2 Prüfberichte)
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Kontrolle der fertigen Fläche, Feststellung evtl. Risse, Haftzugfestigkeit, Restfeuchte, Dokumentation von Rissbildungen
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Messungen der Betondeckungen
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Überprüfung der Expositionsklassen, eingesetzte Betonzusatzmittel
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Kontrolle der Fugen, Einbau von Rinnen, Abläufen, Rohrleitungen (Durchdringungen) mit bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen
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Dokumentation von Zusatzmaßnahmen nach dem Betonieren
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Rissabdichtungen
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Fehlstellenverschlüsse
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Beschichtungen, Auskleidungen gegen chemische Angriffe
Instandsetzung von Rissen und Betonschadstellen

Rissbildungen Altbeton

Schadstellen Altbeton
Risse und Schäden an Betonbauteilen sind anhand der DAfStb-Richtlinie, Technische Regeln Instandhaltung TR, Teile 1+2 unter Berücksichtigung der Anforderungen der TRwS 786 (Ausführung von Dichtflächen) zu erfassen, zu dokumentieren (Ist-Zustand) und mit dem Mindest-Sollzustand zu vergleichen. Das Augenmerk liegt dabei auf Rissbildungen, Fugen, Betonschadstellen (z.B. Abplatzungen, Hohlstellen), Korrosion von Betonstählen und Folgen von Beeinträchtigungen durch das verwendete Medium sowie Umgebungs- und Nutzungsbedingungen. Eine erforderliche Instandsetzung ist auf der Grundlage einer fundierten Bauzustandsbegutachtung und einem darauf abgestimmten Instandsetzungskonzept sachkundig zu planen und auszuführen. Altbetone sind im Bereich der Instandsetzungsebene einzuordnen (Altbetonklasse, Druckfestigkeitsklasse, Oberflächenzugfestigkeit).
Primär sind Betonuntersuchungen erforderlich. Hierzu werden folgende Prüfmethoden angewandt:
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Stemmöffnungen
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Bestimmung des tiefenabhängigen Chloridgehaltes (Chloridanalyse)
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Zerstörungsfreie Messung der Betondeckung
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Potentialfeldmessung
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Entnahme, Prüfung und Bewertung von Bohrkernen durch eine bauaufsichtliche anerkannte Überwachungs- und Prüfstelle nach Landesbauordnung durch das DIBt
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Nachweis Eindringverhalten durch Eindringprüfung an entnommenen Bohrkernen, z.B. mit N-Hexan
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Schadensaufnahme in Form einer Kartierung
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Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit
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Radar- und Ultraschallmessungen
Oberflächennahe Risse können mit folgenden Prüfmethoden untersucht werden:
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Visuelle Inspektion:
Eine erste Einschätzung erfolgt durch eine einfache Sichtprüfung, bei der Risse auf der Betonoberfläche erkannt und dokumentiert werden.
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Rissbreitenmessung:
Die Rissbreite wird mit einem Risslineal oder einem anderen Messgerät ermittelt.
– Dehnungsmessung:
Um die Ausdehnung oder Schrumpfung des Risses zu messen, werden Dehnungsmessstreifen auf der Oberfläche des Betons über dem Riss angebracht.
– Endoskopie:
Mit einem Endoskop können Risse im Inneren von Hohlräumen oder schwer zugänglichen Bereichen untersucht werden.
Die Injektion der Risse ist unter Beachtung der Bestimmungen der jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung der verwendeten Füllstoffe und der Angaben in der Instandsetzungs-Richtlinie durchzuführen. Für den Anwendungsbereich sind folgende Füllstoffe vorgesehen:
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Epoxidharz (EP)
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Polyurethan (PUR)
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Zementleim (ZL)
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Zementsuspension (ZS)

Rissverpressung mittels Packern mit DJBt-Zulassung für das Injektionssystem
Mögliche Kriterien für eine Instandhaltungsstrategie nach DAfStb-Richtlinie, Technische Regeln Instandhaltung TR, Teile 1+2
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Untergrundvorbereitung mithilfe von Strahlverfahren oder mechanischen Verfahren (z.B. Höchstdruckstrahlen 800-2500 bar)
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Untersuchung der gesamten Untergrundflächen (Haftzug an versch. Untergründen, Druckfestigkeit, Dynamik der Risse, Chloridnachweis etc.)
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Die Instandsetzung der Risse, zur Verhinderung des Zutritts korrosiver Medien zum Betongefüge und zur Bewehrung, erfolgt durch Verfüllen (schließen) der Risse mittels Risstränkung (drucklos) oder Rissverpressung (unter Druck). Beim Verfüllen der Risse ist zwischen einer dehnfähigen Verbindung (Dynamischer Riss) oder Rissflanken und einer kraftschlüssigen Verbindung der Rissflanken (Statischer Riss) zu unterscheiden. Bei älteren Bauwerken ist von kraftschlüssig zu verschließenden Rissen auszugehen.
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Korrosionsschutz freigelegter Betonstähle
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Reprofilierung der Oberfläche mit mineralischen, kunststoffmodifizierten oder reinen Kunststoff-Mörtelsystemen
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Manueller Einbau neuer Betonersatz- oder Betonflächen (mit Fremdüberwachung) im Bodenbereich
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Im Wandbereich, je nach Ausbruchtiefe ggfls. Spritzbeton, bzw. mehrlagiger Einbau von Ausgleichsmörtel
Dichtschichteinbau auf neue und sanierte Betonflächen

WHG Beschichtungssystem mit DIBt-Zulassung
Zum Schutz der Betonflächen vor betonangreifenden Stoffen (Chemikalien) werden Beschichtungssysteme auf der Betonoberfläche aufgebracht. Für den Einbau der Beschichtungssysteme sind die Anforderungen aus der TRwS 786 Nr. 8, Pkt. 8 zu beachten.
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flüssigkeitsundurchlässig gemäß 7.2.7 der TRwS 786
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Rissüberbrückungsfähigkeit (von 0,1 mm bis 0,5 mm, i.d.R. 0,3 mm)
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Betonuntergrund gemäß DIN 1045-2:2008 in Verbindung mit DIN EN 206-1:2001
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Vor dem Aufbringen des Beschichtungssystems müssen die Betonflächen gemäß den Bestimmungen der DIBt-Zulassung der Beschichtung entsprechend vorbereitet werden
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Untergrundvorbereitung z.B. durch Kugelstrahlen
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Oberflächenhaftzugfestigkeit > 1,5 N/mm², Restfeuchte < 4 %
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Temperatur an Boden und Luft > 10°C, Luftfeuchtigkeit < 75 %, vorgegebene Härtezeiten der Schichten einhalten
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Alterungsbeständigkeit und Witterungsbeständigkeit
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Ableitfähiges / nicht ableitfähiges System
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begehbar bzw. befahrbar, evtl. Einbau von Quarzsand oder Korund in das nasse Beschichtungssystem, um eine hohe Rutschhemmung und Verschleißfestigkeit zu erzielen (DIN 51130 und BGR 181, R11 V4)
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Eignung gegenüber Beanspruchungstemperaturen und Medien
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Einbau des Fugendichtsystems nach den Bestimmungen der DIBt-Zulassung des Systems durch WHG Fachbetrieb
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standsicherer, lastableitender, tragfähiger Untergrund
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Einbau von Kunstharzmörtel mit CE-Kennzeichnung für die Ausbildungen von z.B. Anrampungen
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Einbau von Hohlkehlen in Eckbereichen von Aufkantungen und Wänden (Zugabe von Stellmittel ca. 2 % in das Beschichtungssytem sowie Grundierung der Flächen mit Stellmittel (ca. 4 %)
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Durchführung der gesamten Bautätigkeiten durch WHG Fachbetrieb
Rissbreitenbegrenzung des Betonuntergrunds:
Flächen, die mit einem Beschichtungssystem flüssigkeitsundurchlässig ausgeführt werden sollen, dürfen unter den in der DAfStb-Richtlinie BUmwS:2011 Teil 1 Unterabschnitt 4.3 aufgeführten mechanischen Einwirkungen keine Risse mit Breiten aufweisen, die größer sind als die nachgewiesene Rissüberbrückungsfähigkeit des Beschichtungssystems.
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Zum Schutz der Dichtschicht in stark beanspruchten Bodenbereichen werden säurefeste, keramische Steine oder Platten in Kunstharzkitt eingebaut.

Säureschutzbau – Keramische Platten
Der Dichtschichteinbau und der Einbau der Schutzschichten erfolgen in Konformität zu folgenden Regeln und Normen:
WHG, AwSV, DWA 786, BUmwS
AGI Arbeitsblätter Säurebau -S10 Teil 1-4, S20 Teil 1-3, S30 und S50
Hochwertiges PE-Fugenabdichtungssystem aus PE-Fugenprofilen zur Verwendung in LAU-Anlagen
Anwendungsbereiche:
Beton ab C 30/37 bis C 50/60, säurefeste Spaltklinker, Beschichtungssysteme mit DIBt-Zulassung, zementgebundene Instandsetzungsmörtel und -betone, legierter Stahl (Edelstahl), unbeschichteter, unlegierter Stahl und halbstarre Dichtschichten

PE-Fugenabdichtung, d = 30 mm, schwarz, Einfassung, Dehnfuge, Säureschutzplatten
Spezial-Fugenabdichtung für Dichtflächen mit umfassender chemischer Beständigkeit mit der DIBt-Zulassung: Z-74.5-131 (Polyethylen Schaumstoff).
Zugelassene Flüssigkeiten/Chemikalien für das Fugensystem, siehe Anlage 1+2 der DIBt-Zulassung Z-74.5-131
Spezial-Fugenabdichtung auf Basis von geschlossenzellig geschäumtem, vernetztem Polyethylen-Schaumstoff. Dieser wird in bedarfsgerechte Profile vorgeschnitten und durch ein Kunstharz-Klebersystem kraftschlüssig in der Fuge fixiert
Fugenabdichtungssystem zum Abdichten von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) und zum Abdichten von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) wassergefährdender Stoffe. Dabei handelt es sich um die Abdichtung von Dehnfugen als Stoß- und Überlappungsfuge in der Funktion einer Bauteilfuge oder einer Anschlussfuge (Wartungsfuge)
Haupt-Einsatzbereiche sind Anlagen der chemischen Industrie, Lagerflächen für wassergefährdende Stoffe, Produktionsflächen in Industrie und Gewerbe, Straßenflächen in Industrie und Verkehr, Abfüllplätze an Tankstellen, Sicherheitsflächen auf Flughäfen etc.
Hohe Chemikalienbeständigkeit vergleichbar mit PE mittlerer Rohdichte, Brandverhalten B2, Fugenbreite 15-40 mm, befahrbar 15-30 mm
Eine Eindringtiefe der Chemikalien in den Stahlbeton ist in diesem Fall nicht gegeben, da der Beton medienbeständig und flüssigkeitsundurchlässig beschichtet und zusätzlich durch Säureschutzplatten geschützt ist. Eine ausreichend große Fugenflanke (dH) schützt den Beton in der Dehnfuge vor dem Eindringen von Chemikalien. Das Fugenabdichtungssystem (d = 30 mm) darf von Fahrzeugen mit Luftbereifung befahren werden

Leistungen der B&N compliance GmbH
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Erstellung der AwSV Gutachten und Eignungsfeststellungen zur Ausführung von Dichtflächen aus Beton nach den Anforderungen der TRwS 786 und der DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BUmwS).
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Gutachterliche Überwachung nach AwSV der Ausführung von baulichen Anlagen nach den Anforderungen aus der TRwS 786 und der DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie der DAfStb-Richtlinie, Technische Regeln Instandhaltung TR, Teile 1+2.
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AwSV Prüfungen von Betonbauwerken beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Inbetriebnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen, Prüfung nach der Instandsetzung).
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Erstellung von Schadensgutachten bei nicht konformen Betonanlagen nach den Anforderungen der AwSV, TRwS 786, der Richtlinie BUmwS sowie den Technischen Regeln Instandhaltung TR, Teile 1+2.
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Begutachtung und Untersuchungen von Rissen und Betonschäden an Betonbauwerken mit wassergefährdenden Stoffen nach den Anforderungen der DAfStb-Richtlinie, Technische Regeln Instandhaltung TR, Teile 1+2.
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Erstellung einer Instandhaltungsstrategie und Planung für eine Betonsanierung von nicht konformen AwSV Anlagen.
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Gutachterliche Überwachung nach AwSV der Sanierungsmaßnahmen und Erstellung einer aussagekräftigen Dokumentation.
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Bei der Instandsetzung von Betonbauwerken und Beschichtungssystemen (Wiederherstellung der Flüssigkeitsundurchlässigkeit) in bestehenden Anlagen, ist vom Betreiber die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des wiederhergestellten Bereichs durch einen AwSV Sachverständigen zu veranlassen.