B&N compliance GmbH
Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
für die Industrie
Freiwillige Berichterstattung
von Nachhaltigkeitskennzahlen

Die B&N compliance GmbH verfügt über langjährige Erfahrungen in der nachhaltigen Unternehmensführung und berät Industrieunternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und Nachaltigkeitskennzahlen.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 12.12.2022 sind Informationen zu den Umwelt-, Sozial-, und Governace-Faktoren von den Unternehmen in einem Bericht offenzulegen.

Die B&N compliance GmbH hat in Zusammenarbeit mit der Firma Wilhelm Humpert GmbH & Co. KG, Wickede (Ruhr) einen Nachhaltigkeitsbericht im DNK Format erstellt. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde vom DNK geprüft und ist in der DNK Datenbank veröffentlicht (Link zur DNK Datenbank)

Unser Anspruch im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung:
Exzellenz, Transparenz, rechtskonformes Verhalten,
öffentliche Rechenschaftspflicht und Vordenkerrolle.
Zur Bearbeitung des Nachhaltigkeitsberichtes können die Anforderungen der GRI (Global Reporting Initiative) zugrunde gelegt werden. Hier eine Auswahl der Wesentlichen GRI-Standards:
    • GRI 1      Grundlagen 2021
    • GRI 2      Allgemeine Angaben 2021
    • GRI 3      Wesentliche Themen 2021
    • GRI 102  Allgemeine Angaben 2016
    • GRI 201  Wirtschaftliche Leistung 2016
    • GRI 205  Antikorruption 2016
    • GRI 301  Materialien 2016
    • GRI 302  Energie 2016
    • GRI 303  Wasser und Abwasser 2018
    • GRI 304  Biologische Vielfalt 2016
    • GRI 305  Emissionen 2016
    • GRI 306  Abfall 2020
    • GRI 306  Abwasser und Abfall 2016
    • GRI 308  Umweltbewertung der Lieferanten 2016
    • GRI 401  Beschäftigung 2016
    • GRI 402  Arbeitnehmer- Arbeitgeberverhältnis 2016
    • GRI 403  Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2018
    • GRI 404  Aus- und Weiterbildung 2016

Freiwillige Berichterstattung von Nachhaltigkeitskennzahlen

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht keine Berichtspflicht nach der EU-Richtlinie 2022/2464. Aufgrund des „EU-Omnibus Nachhaltigkeitspakets von Febr. 2025“ empfiehlt die EU-Kommission, dass auch Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter von der Berichtspflicht freigestellt werden.
Der VSME-Standard bietet ein Basismodul für eine freiwillige Berichterstattung mit einem akzeptabelen Aufwand an. Das Basismodul nach dem VSME-Standard sieht folgende Nachhaltigkeitsaspekte für eine freiwillige Berichterstattung vor:
B1     Unternehmensangaben, Basisdaten
B2     Strategie einer nachhaltigen Wirtschaft
B3     Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
B4     Verschmutzung von Wasser, Boden, Luft
B5     Biologische Vielfalt, Ökosysteme
B6     Wassermanagement
B7     Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft
B8     Belegschaft – Allgemeine Merkmale
B9     Belegschaft – Gesundheit, Sicherheit
B10   Belegschaft – Vergütung, Ausbildung
B11    Governance – Korruption, Bestechung
Aufbauend auf das vorbeschriebene Basismodul können Unternehmen den Stand ihrer Nachhaltigkeitsleistung noch konkreter mit dem umfassenden Modul des VSME-Standards berichten.
Dieses Modul enthält Angaben, die den Informationsbedarf der Geschäftspartner des Unternehmens, wie z.B. Investoren, Banken und Firmenkunden, zusätzlich zu den im Basismodul enthaltenen Angaben in umfassender Weise erfüllen. Die Angaben in diesem Modul berücksichtigen detaillierter die jeweiligen Verpflichtungen der Finanzmarktteilnehmer und Firmenkunden im Rahmen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften. Sie enthalten insbesondere Informationen, die die Geschäftspartner benötigen, um das Nachhaltigkeitsrisikoprofil des Unternehmens zu beurteilen, z. B. als Lieferant oder Kreditnehmer.